Basis-Rente vs. private Rentenversicherung
Beide fondsgebundenen Altersvorsorgevarianten bieten Vor- und Nachteile. Sinnvoll kann eine Kombination aus beiden Formen sein.
Basisrente
Der Hauptvorteil der Basisrente gegenüber einer privaten Rentenversicherung liegt in der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge. Die Nachteile der Rürup-Rente liegen in der geringen Flexibilität. Genau wie bei der gesetzlichen Rente ist eine Kapitalauszahlung ausgeschlossen und die Vererbbarkeit auf Ehegatten und Kinder bis 25 Jahren eingeschränkt.
Eine Rentenauszahlung ist erst ab 62 Jahren möglich und muss dann mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden.
Vorteile | Nachteile | ||
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Beiträge steuerlich absetzbar | Rente ab 62 Jahren ist voll steuerpflichtig | ||
lebenslange Rentenzahlung | keine Kapitalauszahlung | ||
flexible Zuzahlungen | Rückkauf und Beleihung ausgeschlossen | ||
insolvenzgeschützt | Vererbbarkeit eingeschränkt |
Zusammenfassend betrachtet, rechnet sich eine Basisrente gegenüber einer privaten Rentenversicherung in erster Linie dann, wenn Sie im Berufsleben hohe Einkünfte erzielen und deshalb hohe Steuern zahlen und im Gegenzug im Rentenalter von geringeren Einkünften ausgehen. Je größer das Gefälle Ihres Steuersatzes zwischen Berufsleben und Rente ist, desto rentabler ist eine Basisrente.
Sie können übrigens Ihre Berufsunfähigkeitsversorgung an eine Basisrente koppeln - das hat den Vorteil, dass in der Kombination auch die Beiträge zur BU steuerlich begünstigt werden.
Private Rentenversicherung
Gegenüber der Basisrente bietet die private Rentenversicherung die Vorteile der steuerbegünstigten Kapitalauszahlung, einer beliebigen Vererbbarkeit sowie flexiblen Ein- und Auszahlungsmöglichkeiten. Auch bei der privaten Rente sind Kapitalerträge während der Ansparzeit steuerfrei, denn es fällt keine Abgeltungssteuer an.
Vorteile | Nachteile | ||
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Kapitalauszahlung möglich (steuerbegünstigt) | Beiträge nicht steuerlich absetzbar | ||
beliebige Vererbbarkeit | gilt als Privatvermögen | ||
Rente ab 62 Jahren wird nur mit dem Ertragsanteil versteuert | |||
flexible Ein-/Auszahlungen | |||
steuerfreie Kapitalerträge in der Ansparzeit |
Der Hauptnachteil ist, dass die Beiträge nicht steuerlich abgesetzt werden können. Dafür ist die spätere Kapitalauszahlung steuerbegünstigt. Nach mindestens 12 Jahren Laufzeit sowie ab dem 62. Lebensjahr müssen nur die Hälfte der Erträge versteuert werden. Entscheiden Sie sich für eine private Rente ist die Ertragsanteilbesteuerung minimal.
Kombination der Vorsorgekonzepte sinnvoll
Wir empfehlen durchaus beide Vorsorgekonzepte miteinander zu kombinieren. So haben Sie einen Baustein, der für eine feste und sichere lebenslange Rente sorgt, sowie einen flexiblen Anteil - wenn gewünscht auch einen chancenreicher ausgelegten Baustein - bei dem Sie später oder auch in Notfällen auf das Kapital zugreifen können.