Mein Bedarf als Psychotherapeut:in
Wichtige Versicherungen für Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen
Als Psychologische:r Psychotherapeut:in (PP) sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in (KJP) sind Sie häufig selbständig tätig. Sie verfügen in der Regel über einige Grundabsicherungen wie z.B. je nach Bundesland die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk. Unserer Philosophie nach, sollten Sie als selbständiger Therapeut eine Berufshaftpflichtversicherung, eine Krankentagegeldversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung priorisieren.
Die Berufshaftpflichtversicherung für Psychotherapeuten
Die wichtigste Versicherung für Psychotherapeuten und für Psychotherapeuten in Ausbildung und als Versicherungspflicht von den Psychotherapeutenkammern vorgeschrieben, ist die Berufshaftpflichtversicherung zur Absicherung von Drittschäden. Die Haftpflichtversicherung übernimmt - unabhängig von der Niederlassungsform - Schäden, die Sie fahrlässig verursacht haben, wie z.B. einen Behandlungsfehler bei einem Patienten. Über den passiven Rechtsschutz der Berufshaftpflichtversicherung sind Sie als Psychotherapeut auch vor Anschuldigungen einer fahrlässigen Tat geschützt. Mietsachschäden und Schlüsselverlust sind z. B. weitere Leistungsbestandteile einer Berufshaftpflicht. Zusätzlich sollte eine gute Berufshaftpflicht für Psychotherapeuten auch Supervision, gutachterliche Tätigkeiten, Coaching, Mediation, Paar-, Ehe- und Familienberatung, Seminare, Workshops und Weiterbildungsangebote für verschiedene Berufsgruppen sowie Lehrtätigkeit(en) an Universitäten, Fach(hoch)schulen und Schulen abdecken. Namhafte Versicherungsgesellschaften von Berufshaftpflichtversicherungen für psychologische Berufe sind Barmenia, Gothaer oder die Continentale.
Die Krankentagegeldversicherung für Psychotherapeuten
Arbeitsfähigkeit ist ein zerbrechliches Kapital. Sie als selbständiger Psychotherapeut sind in besonderem Maße an Ihre Arbeitskraft gebunden, denn sollten Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall ausfallen droht Einkommensverlust und im schlimmsten Falle der finanzielle Ruin. Wenn Sie den erhöhten Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkasse zahlen, dann haben Sie eventuell Anspruch auf das Krankengeld, das Ihnen meistens ab dem 43. Tag bis max. 106 € pro Tag gezahlt wird. Diese Grundabsicherung reicht häufig nicht aus, um zum einen Ihren entgangenen Gewinn auszugleichen, aber auch die fortlaufenden Praxiskosten zahlen zu können. Deswegen sollten Sie für den Krankheitsfall mit der privaten Krankentagegeldversicherung vorsorgen und Ihre Versorgungslücke schließen. Die Versicherung zahlt Ihnen je nach Leistungsbeginn bzw. Karenzzeit einen ausgemachten Tagessatz. Als Psychotherapeut haben Sie exklusiven Zugang zur Gruppenversicherung der Deutschen Krankenversicherung und können sich im Ärztetarif versichern.
Als Alternative bietet sich auch die Praxisausfallversicherung für Psychotherapeuten an. Diese bietet einige Nachteile und Vorteile gegenüber der Krankentagegeldversicherung.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Psychotherapeuten
Auch als Psychotherapeut können Sie berufsunfähig werden. Sie haben je nach Bundesland zwar eine Grundabsicherung über das Versorgungswerk, dieses Zahlt die Berufsunfähigkeitsrente allerdings erst ab einem Berufsunfähigkeitsgrad von 100 %. Um im BU-Fall Ihren Lebensstandard halten zu können und bspw. auch weiterhin Altersvorsorge betrieben zu können ist eine private Vorsorge unerlässlich. Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet dabei den besten Rundumschutz und ist günstiger als man denkt.
Die Rechtsschutzversicherung für Psychotherapeuten
Nicht ganz so wichtig, wie die oberen Absicherungen, aber dennoch empfohlen ist die Rechtsschutzversicherung für Psychotherapeuten. Diese ist unter anderem als Ergänzung zur Berufshaftpflicht zu sehen, weil über den Leistungsbaustein Spezial-Straf-Rechtsschutz für Psychotherapeuten auch der Vorwurf von Vorsatztaten abgedeckt ist. Wenn Ihnen z.B. ein Patient sexuelle Nötigung, eine Misshandlung Schutzbefohlener oder Verletzung der Schweigepflicht vorwirft, dann springt die Rechtsschutzversicherung ein. Gute Versicherungstarife beinhalten weitergehend auch noch den vorgerichtlichen Versicherungsschutz von Regress- und Abrechungs- sowie Versicherungsvertragsrechtsschutz. Wir empfehlen für Psychotherapeuten eine Kombination aus Berufs- und Privatrechtsschutz.