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Praxiskosten im Krankheitsfall absichern

Praxisausfall

Ersetzt im Schadensfall die fortlaufenden umsatzunabhängigen Kosten für Personal, Leasing, Mieten oder Finanzierungen und ggf. auch den entgehenden Nettogewinn.

Was ist eine Praxisausfall­versicherung?

  • Was passiert, wenn Sie durch eine Krankheit oder einen Unfall für längere Zeit nicht mehr zur Verfügung stehen? Die Praxis steht still und die Einnahmen fallen aus – und die Praxiskosten laufen aber unverändert weiter. 
  • Die Praxisausfall­versicherung zahlt bei Krankheit, Unfall oder der Schließung durch Behörden aufgrund von Quarantäne ab vereinbartem Leistungsbeginn in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten.
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Brauche ich eine Praxisausfall­versicherung?

Wir empfehlen grundsätzlich, Ihr Einkommen über eine private Krankentagegeldversicherung abzusichern, da diese viele Vorteile gegenüber der Praxis­unterbrechungs­versicherung hat. Lediglich wenn Sie bereits die Maximalgrenze für die Krankentagegeldversicherung ausgeschöpft haben, empfehlen wir den darüber hinausgehenden Teil über die hier angebotene Praxis­unterbrechungs­versicherung abzusichern.

Praxisausfall vs. Krankentagegeld
Was ist sinnvoller?

Welche fortlaufenden Kosten können abgesichert werden?

Es können Aufwendungen abgesichert werden, die nötig sind, um Ihren Praxisbetrieb aufrecht zu erhalten und zu denen Sie ggf. auch gesetzlich verpflichtet sind. Hierzu zählen:

  • Personalaufwendungen inkl. gesetzlicher Aufwendungen
  • Praxiskosten
  • Steuern und Abgaben
  • Finanzierungskosten
  • Abschreibungen auf Sachanlagen
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Tarifhighlights der Suprima Praxisausfallversicherung

Warum empfehlen wir diesen Tarif und welche Leistungen sind uns besonders wichtig?

Zusammen mit der Mannheimer besteht ein Rahmenvertrag mit vergünstigten Konditionen. Deswegen bezieht sich die Leistungsdarstellung dieser Seite auf diesen Tarif.

Als freier Versicherungsmakler arbeiten wir in diesem Bereich mit vielen unterschiedlichen Versicherern zusammen. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

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