Angestellt tätig
Als angestellte:r Psychotherapeut:in genießen Sie viele Absicherungsvorteile über Ihren Arbeitgeber. Dennoch brauchen Sie auch als angestellte:r Psychotherapeut:in eine eigene Berufshaftpflichtversicherung - die sogenannte Zusatzdeckung zur Arbeitgeberhaftung. Dieser Vertrag zählt für Sie zur wichtigsten Absicherung. Sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen, die sich aus der sogenannten deliktischen Haftung ergeben. Sie haften demnach als Verursacher privat, wenn Sie grob fahrlässig eine:r Patient:in einem Schaden zufügen.
Zusätzlich sollten Sie sich als Angestellte:r auch um Ihre persönliche Absicherung kümmern. Insbesondere dann, wenn Sie langfristig nicht mehr in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten können, also berufsunfähig werden, dann brauchen Sie einen zusätzlichen privaten Schutz. Sonst können Sie schnell vor dem finanziellen Ruin stehen.
Mein Bedarf als Angestellte:r
Was brauche ich wirklich?
Als angestellte:r Psychotherapeut:in sind Sie in vielen Bereichen über Ihren Arbeitgeber abgesichert. Welche Lücken gibt es und wie können Sie sich bedarfsgerecht absichern? Finden Sie es jetzt heraus: