Jobsharing
Beim Jobsharing (freiberuflich) teilt ein bereits zugelassene:r Psychotherapeut:in mit eine:m hinzukommende:n Psychotherapeut:in den Kassensitz. Neben dem Kassensitz teilen sich beide Partner:innen auch das Haftungsrisiko. Somit sollten Sie sich als Juniorpartner:in mit Ihre:m Seniorpartner:in absprechen, welche Versicherungsverträge bereits bestehen und welche eventuell neu benötigt werden. Die wichtigsten Verträge rund um Ihre berufliche Tätigkeit können sich BAG-Partner:innen teilen. Hierzu empfehlen wir den wichtigsten Vertrag: die Berufshaftpflichtversicherung über einen gemeinsamen Vertrag mit ausreichend hoher Deckungssumme zu versichern.
Als BAG können Sie sich weiterhin eine gemeinsame Rechtsschutzversicherung, Cyberversicherung oder Praxisinhaltsversicherung teilen und somit Kosten sparen. Für die persönliche Absicherung bei Arbeits- oder Berufsunfähigkeit ist jede:r Partner:in selbst verantwortlich.
Sollten sie als angestellte:r Psychotherapeut:in in einem Jobsharing arbeiten, dann brauchen Sie eine eigene Berufshaftpflichtversicherung.
Mein Bedarf als Juniorpartner:in im Jobsharing
Was brauche ich wirklich?
Als Psychotherapeut:in im Jobsharing steigen Sie in bestehende Strukturen ein. Entweder Sie gründen zusammen mit Ihre:m Seniorpartner:in eine neue BAG oder sie steigen in eine bestehende BAG ein. Doch wie können Sie sich bedarfsgerecht absichern? Finden Sie es jetzt heraus: