Einzelpraxis
Egal ob Sie Kassenpatient:innen, Privatpatient:innen oder Selbstzahler:innen behandeln. Als Psychotherapeut:in in einer Einzelpraxis sind Sie ganz alleine für Ihre Arbeit verantwortlich. Die Berufshaftpflichtversicherung zählt für Sie zur wichtigsten Absicherung und ist von den Psychotherapeutenkammern vorgeschrieben. Sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Sie aus Versehen etwas verbocken und jemandem einen Schaden zufügen.
Zusätzlich sollten Sie als Freiberufler:in auch Ihre persönliche Absicherung im Auge behalten. Wenn Sie kurzzeitig aufgrund von Krankheit oder einem Unfall ausfallen oder langfristig nicht mehr als Psychotherapeut:in arbeiten können, dann haben Sie in der Regel ohne zusätzliche private Absicherung und trotz bestehender Absicherung über das Versorgungswerk eine große Versorgungslücke. So können Sie schnell vor dem finanziellen Ruin stehen. Deswegen sollten Sie sich unbedingt mit dem Thema Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung beschäftigen.
Mein Bedarf als psychotherapeutische Einzelpraxis
Was brauche ich wirklich?
Als Psychotherapeut:in in einer Einzelpraxis tragen Ihr eigenes Risiko. Doch wie können Sie sich bedarfsgerecht absichern? Finden Sie es jetzt heraus: