Krankentagegeld
Finanzielle Absicherung Ihres Einkommens und Ihrer fortlaufenden Praxiskosten bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall.
Kurz erklärt
Was ist eine Krankentagegeldversicherung?
- Unerlässlich: Die Krankentagegeldversicherung zählt zu den wichtigsten Absicherungen für freiberuflich tätige Psychotherapeut:innen.
- Finanzielle Absicherung: Wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls arbeitsunfähig sind, zahlt der Versicherer Ihnen den vereinbarten Tagessatz ab dem gewählten Leistungsbeginn.
- Umfangreich: Sie können nicht nur Ihren Nettogewinn absichern, sondern auch fortlaufende Praxiskosten.
- Sonderkonditionen: Als approbierte:r Psychotherapeut:in können Sie den Gruppenvertrag der DKV nutzen, der viele Vorteile bietet.
- Kombinierbarkeit: Die private Krankentagegeldversicherung kann problemlos mit dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse kombiniert werden
Mein Bedarf
Warum brauche ich eine private Krankentagegeldversicherung?
Als Psychotherapeut:in wissen Sie, wie wichtig es ist, Menschen in schwierigen Zeiten zur Seite zu stehen. Doch was passiert, wenn Sie selbst krankheits- oder unfallbedingt ausfallen? Eine Krankentagegeldversicherung bietet Ihnen den dringend benötigten Schutz und sichert Ihr Einkommen während Ihrer Krankheitsphasen. Die Versicherung zahlt ab vereinbartem Leistungsbeginn für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit den von Ihnen versicherten Tagessatz. So sind Sie im Krankheitsfall nicht dazu gezwungen, auf Ihre Ersparnisse oder andere Einkommensquellen zurückgreifen zu müssen. Vor allem als Psychotherapeut:in sind Sie auf Ihre eigene Arbeitskraft angewiesen, denn wenn Sie nicht arbeiten können, dann verdienen Sie auch kein Geld.
Was leistet die Krankentagegeldversicherung?
Die Versicherung zahlt ab vereinbartem Leistungsbeginn, der sogenannten Karenzzeit, für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit den von Ihnen versicherten Tagessatz. Sie zahlt ab vereinbartem Leistungsbeginn ebenfalls ein Krankentagegeld für die Dauer der Mutterschutzfristen und am Entbindungstag.
Für freiwillig gesetzlich krankenversicherte
Unterschied zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen
Beide Absicherungen stehen für den Einkommensersatz bei Arbeitsunfähigkeit. Allerdings bezeichnet man als Krankengeld die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse und als Krankentagegeld die Leistung aus einer privaten Versicherung. Das Krankengeld der GKV wird ab dem 43. Tag mit maximal 70 % des Bruttoeinkommens beziehungsweise 90 % des Nettoeinkommens gezahlt. Es ist gedeckelt auf derzeit maximal € 3.491 pro Monat (Stand 2023).
Unterschiede ansehenWarum empfehlen wir den Gruppenvertrag der DKV?
Wir sind seit über 20 Jahren auf Ihre Berufsgruppe spezialisiert und wissen, welche Leistungen wichtig sind:
Was brauche ich?
Berechnung des Bedarfs und der Beitragshöhe
Als versicherbares Nettoeinkommen gilt der nach steuerlichen Vorschriften ermittelte Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit (§2 Abs. 2 Nr. 1 EStG) abzgl. der darauf entfallenden Einkommensteuer zzgl. der während der Arbeitsunfähigkeit weiterlaufenden Praxiskosten.
Kennen Sie schon Ihren Tagesbedarf? Dann ermitteln Sie Ihre monatliche Prämie.
Wenn sich Lebensumstände ändern
Krankentagegeld im Mutterschutz
Das Krankentagegeld wird unter Berücksichtigung des vereinbarten Leistungsbeginns auch während der gesetzlichen Mutterschutzfristen bezahlt. Anrechnung auf andere Leistungen, wie z.B. Mutterschafts- oder Elterngeld sind möglich.
Start in die Selbständigkeit
Krankentagegeld als Existenzgründer:in
Obwohl Sie als Existenzgründer:in noch keinen Verdienstnachweis haben, können Sie in den ersten 24 Monaten nach Existenzgründung ohne finanziellen Nachweis bis zu 130 € ab dem 4. Tag und 520 € ab 8. Tag täglich absichern.
Warum empfehlen wir diesen Tarif und welche Leistungen sind uns besonders wichtig?
Als approbierte:r Psychotherapeut:in haben Sie Zugang zu den Ärztetarifen der Deutschen Krankenversicherung (DKV). Diese sind im Allgemeinen günstiger als vergleichbare Einzeltarife. Weiterhin bietet der Gruppenvertrag folgende wesentliche Vorteile:
- Günstige Beiträge
- Kontrahierungszwang
- Verzicht auf Wartezeiten
- Kündigungsverzicht
- Vorteilhafte Bedarfsermittlung des angemessenen Tageshöchstsatzes
Was der Gruppenvertrag leider nicht bietet, ist eine automatische Anpassung an gestiegene Einkommen ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Als freier Versicherungsmakler arbeiten wir in diesem Bereich mit vielen unterschiedlichen Versicherern zusammen. Hierzu zählt z. B. auch der Gruppenvertrag der Continentale. Im Vergleich zum Gruppenvertrag der DKV ist dieser Tarif deutlich teurer.