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Sehr wichtig für freiberufliche Psychotherapeut:innen

Krankentagegeld

Finanzielle Absicherung Ihres Einkommens und Ihrer fortlaufenden Praxiskosten bei Arbeits­unfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall.

z. B. für 33,80 € monatlich
Diese Musterberechnung gilt für eine:n 35-jährige:n Psychotherapeut:in im Gruppentarif KTAA der DKV für 3.000 € monatlich ab dem 22. Tag.
Kurz erklärt

Was ist eine Krankentagegeld­versicherung?

  • Unerlässlich: Die Krankentagegeldversicherung zählt zu den wichtigsten Absicherungen für freiberuflich tätige Psychotherapeut:innen.
  • Finanzielle Absicherung: Wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls arbeitsunfähig sind, zahlt der Versicherer Ihnen den vereinbarten Tagessatz ab dem gewählten Leistungsbeginn.
  • Umfangreich: Sie können nicht nur Ihren Nettogewinn absichern, sondern auch fortlaufende Praxiskosten.
  • Sonderkonditionen: Als approbierte:r Psychotherapeut:in können Sie den Gruppenvertrag der DKV nutzen, der viele Vorteile bietet.
  • Kombinierbarkeit: Die private Krankentagegeldversicherung kann problemlos mit dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse kombiniert werden
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Mein Bedarf

Warum brauche ich eine private Krankentagegeldversicherung?

Als Psychotherapeut:in wissen Sie, wie wichtig es ist, Menschen in schwierigen Zeiten zur Seite zu stehen. Doch was passiert, wenn Sie selbst krankheits- oder unfallbedingt ausfallen? Eine Kran­ken­ta­ge­geld­versicherung bietet Ihnen den dringend benötigten Schutz und sichert Ihr Einkommen während Ihrer Krank­heitsphasen. Die Versicherung zahlt ab vereinbartem Leis­tungsbeginn für die Dauer der Arbeits­unfähigkeit den von Ihnen versicherten Tagessatz. So sind Sie im Krankheitsfall nicht dazu gezwungen, auf Ihre Ersparnisse oder andere Ein­kom­mensquellen zurückgreifen zu müssen. Vor allem als Psychotherapeut:in sind Sie auf Ihre eigene Arbeitskraft angewiesen, denn wenn Sie nicht arbeiten können, dann verdienen Sie auch kein Geld.

Was leistet die Krankentagegeld­versicherung?

Die Versicherung zahlt ab vereinbartem Leistungsbeginn, der sogenannten Karenzzeit, für die Dauer der Arbeits­unfähigkeit den von Ihnen versicherten Tagessatz. Sie zahlt ab vereinbartem Leistungsbeginn ebenfalls ein Kranken­tagegeld für die Dauer der Mutterschutz­fristen und am Entbindungstag.

Für freiwillig gesetzlich krankenversicherte

Unterschied zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen

Beide Absicherungen stehen für den Einkommens­ersatz bei Arbeits­unfähigkeit. Allerdings bezeichnet man als Krankengeld die Leistung der gesetzlichen Kranken­kasse und als Kranken­tagegeld die Leistung aus einer privaten Versicherung. Das Krankengeld der GKV wird ab dem 43. Tag mit maximal 70 % des Brutto­einkommens bezie­hungsweise 90 % des Net­to­einkommens gezahlt. Es ist gedeckelt auf derzeit maximal € 3.491 pro Monat (Stand 2023).

Unterschiede ansehen
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Warum empfehlen wir den Grup­penvertrag der DKV?

Wir sind seit über 20 Jahren auf Ihre Berufsgruppe spe­zialisiert und wissen, welche Leistungen wichtig sind:

Was brauche ich?

Berechnung des Bedarfs und der Beitragshöhe

Als versicherbares Nettoeinkommen gilt der nach steuerlichen Vorschriften ermittelte Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit (§2 Abs. 2 Nr. 1 EStG) abzgl. der darauf entfallenden Einkommensteuer zzgl. der während der Arbeitsunfähigkeit weiterlaufenden Praxiskosten.

Kennen Sie schon Ihren Tagesbedarf? Dann ermitteln Sie Ihre monatliche Prämie.

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Wenn sich Lebensumstände ändern

Krankentagegeld im Mutterschutz

Das Krankentagegeld wird unter Berücksichtigung des vereinbarten Leistungsbeginns auch während der gesetzlichen Mutterschutzfristen bezahlt. Anrechnung auf andere Leistungen, wie z.B. Mutterschafts- oder Elterngeld sind möglich.

Start in die Selbständigkeit

Krankentagegeld als Existenz­gründer:in

Obwohl Sie als Existenzgründer:in noch keinen Verdienst­nachweis haben, können Sie in den ersten 24 Monaten nach Existenz­gründung ohne finanziellen Nachweis bis zu 130 € ab dem 4. Tag und 520 € ab 8. Tag täglich absichern.

Warum empfehlen wir diesen Tarif und welche Leistungen sind uns besonders wichtig?

Als approbierte:r Psychotherapeut:in haben Sie Zugang zu den Ärztetarifen der Deutschen Krankenversicherung (DKV). Diese sind im Allgemeinen günstiger als vergleichbare Einzeltarife. Weiterhin bietet der Gruppenvertrag folgende wesentliche Vorteile:

  • Günstige Beiträge
  • Kontrahierungszwang
  • Verzicht auf Wartezeiten
  • Kündigungsverzicht
  • Vorteilhafte Bedarfsermittlung des angemessenen Tageshöchstsatzes

Was der Gruppenvertrag leider nicht bietet, ist eine automatische Anpassung an gestiegene Einkommen ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Als freier Versicherungsmakler arbeiten wir in diesem Bereich mit vielen unterschiedlichen Versicherern zusammen. Hierzu zählt z. B. auch der Gruppenvertrag der Continentale. Im Vergleich zum Gruppenvertrag der DKV ist dieser Tarif deutlich teurer.

Können wir weiterhelfen?
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