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Ihr Versicherungsbedarf als psychotherapeutische Praxisgemeinschaft

Praxisgemeinschaft

Egal ob Sie Kassenpatient:innen, Privatpatient:innen oder Selbstzahler:innen behandeln. Als Psychotherapeut:in in einer Praxisgemeinschaft sind Sie ganz alleine für Ihre Arbeit verantwortlich. Die Berufshaftpflichtversicherung zählt für Sie zur wichtigsten Absicherung und ist von den Psychotherapeutenkammern vorgeschrieben. Sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Sie aus Versehen etwas verbocken und jemandem einen Schaden zufügen.

Zusätzlich sollten Sie als Freiberufler:in auch Ihre persönliche Absicherung im Auge behalten. Wenn Sie kurzzeitig aufgrund von Krankheit oder einem Unfall ausfallen oder langfristig nicht mehr als Psychotherapeut:in arbeiten können, dann haben Sie in der Regel ohne zusätzliche private Absicherung und trotz bestehender Absicherung über das Versorgungswerk eine große Versorgungslücke. So können Sie schnell vor dem finanziellen Ruin stehen. Deswegen sollten Sie sich unbedingt mit dem Thema Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung beschäftigen.

Den einzigen Vertrag, den Sie sich als Praxisgemeinschaft teilen können, ist die Praxisinhaltsversicherung zum Schutz Ihres Praxisinventars vor Sachgefahren und Unterbrechungsschäden.

Mein Bedarf als psychotherapeutische Einzelpraxis

Was brauche ich wirklich?

Als Psychotherapeut:in in einer Praxisgemeinschaft tragen Ihr eigenes Risiko. Doch wie können Sie sich bedarfsgerecht absichern? Finden Sie es jetzt heraus:

Meine Person

Sichern Sie sich und Ihre Arbeitskraft ab
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Mein Beruf

Sichern Sie die Risiken Ihrer psychotherapeutischen Tätigkeit ab
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Meine Praxis

Schützen Sie Ihre Praxiseinrichtung vor Sachgefahren
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Eine kleine Übersicht

Wichtige Versicherungen

Pflicht für alle

Berufshaftpflicht

Schutz bei Schadensersatzansprüchen Dritter

Mehr

Krankentagegeld

Schutz vor den finanziellen Folgen einer Arbeitsunfähigkeit

Mehr

Berufsunfähigkeit

Schutz vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit

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Praxisinhalt

Umfassender Schutz Ihrer Praxiseinrichtung bei Sach- und Praxisunterbrechungsschäden

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Rechtsschutz

Kostenübernahme bei Streitigkeiten und Klagen

Mehr

Cyberrisiko

Kostenübernahme bei Computerangriffen

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