Schadenlexikon Berufshaftpflicht
Welche Schadenfälle können Ihnen als Psychotherapeut:in in Ihrem Arbeitsalltag entstehen? Wenn Ihnen ein fehlerhaftes Verhalten im beruflichen Kontext nachgewiesen werden kann, dann kommt die Berufshaftpflichtversicherung für etwaige Schadenersatzansprüche auf. Bei unberechtigten Ansprüchen gegen Sie übernimmt der Versicherer die Kosten Ihrer Verteidigung.
Personenschaden
Grober Behandlungsfehler
Ein Patient wendet sich an eine Psychotherapeutin, um sich wegen seiner Depressionen behandeln zu lassen. Die Psychotherapeutin führt regelmäßige Sitzungen durch. Trotz der Behandlung verschlechtert sich der Gesundheitszustand des Patienten jedoch immer weiter und er entwickelt Suizidgedanken. Der Patient teilt dies der Psychotherapeutin mit, die jedoch keine Maßnahmen ergreift und weiterhin die bisherige Behandlung durchführt. Der Patient versucht, sich zu suizidieren.
In diesem Fall könnte der Patient, bzw. dessen Angehörige, einen Schadenersatzanspruch gegen die Psychotherapeutin geltend machen. Sie könnten argumentieren, dass die Psychotherapeutin ihre Sorgfaltspflichten verletzt hat, indem sie trotz Kenntnis von Suizidgedanken des Patienten keine Maßnahmen ergriffen hat, um ihn zu schützen. Je nach Höhe des Einkommensverlustes und weiterer Kosten (Regress der Krankenversicherung, Umbaumaßnahmen und private Therapien, Schmerzensgeld, usw.) kann so ein Schadenfall schnell mehrere Millionen kosten, die die Therapeutin aus ihrem Privatvermögen zahlen muss. Eine solche Haftung der Psychotherapeutin könnte durch eine Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt werden.
Personenschaden
Patientin verletzt sich
Ein Psychotherapeut vergisst trotz schriftlicher Absprache mit seinem Vermieter über einen längeren Zeitraum den Schnee und das Eis vor dem Praxisgebäude zu räumen. Ein ankommender Patient rutscht auf dem vereisten Weg vor der Praxis aus und bricht sich das Schultergelenk. Außerdem wird bei dem Sturz eine teure Jacke irreparabel beschädigt.
Aufgrund der Verletzung der Sorgfaltspflicht des Psychotherapeuten verklagt der geschädigte Patient den Therapeuten auf Schadenersatz. Die Schadensumme beläuft sich auf 22.000 € Schmerzensgeld und 650 € für den Ersatz der Jacke. Die Berufshaftpflichtversicherung würde einen solchen Fall absichern, da der Psychotherapeut fahrlässig einen Schadenersatzanspruch verursacht hat.
Sachschaden
Praxis brennt
In der Adventszeit lässt eine Psychotherapeutin aus Versehen über das Wochenende eine Kerze an ihrem Adventskalender brennen. Beim Abbrennen der Kerze kommt die Flamme mit trockenen Blättern und der Dekoration des Kranzes in Berührung und fängt Feuer. Das Feuer breitet sich schnell in der gesamten Praxis aus und greift auf weitere Stockwerke des Gebäudes über. Nach intensiven Löscharbeiten kann die Feuerwehr schließlich den Brand unter Kontrolle bringen und das Feuer eindämmen.
Am nächsten Tag steht fest, dass das gesamte Gebäude einsturzgefährdet ist und komplett abgerissen und neu aufgebaut werden muss. Zusätzlich entstehen in den benachbarten Praxen und Firmen ein großer Sachschaden am zerstörten Inventar sowie Ausfallschäden, da die Räumlichkeiten nicht weiter benutzt werden können. Der Gesamtschaden beläuft sich auf 5,2 Mio. €. Die Gebäudeversicherer werden den Berufshaftpflichtversicherer der Psychotherapeutin in Regress nehmen.
Vermögensschaden
Fehlerhaftes Gutachten
Ein Psychotherapeut erstellt als Sachverständiger Gutachten für ein Familiengericht. In einem Fall geht es um die Feststellung der Zuverlässigkeit einer alleinerziehenden Mutter. Der Psychotherapeut erstellt ein Gutachten und empfiehlt dem Gericht, der Mutter das Sorgerecht der Kinder zu entziehen. Auf Basis des Gutachtens entzieht das Gericht daraufhin der Mutter ihr Sorgerecht und die drei Kinder werden in Pflegefamilien betreut.
Einige Jahre später fordern die Kinder Schadenersatz vom Gutachter, mit der Begründung, dass der Gutachter eine fehlerhafte Diagnose der psychischen Gesundheit der Mutter gestellt hat. Weiterhin kann dem Gutachter auch eine mangelhafte Dokumentation nachgewiesen werden. Das Gericht verurteilt den Psychotherapeuten zu einem Schadenersatz von 200.000 €. Die Berufshaftpflicht würde in solch einem Fall die Kosten übernehmen.
Weitere Schadenbeispiele
- Vorwurf einer Falschbehandlung:
Ein Patient wirft einem Psychotherapeuten eine fehlerhafte Behandlung vor und fordert Schadenersatz. Die Berufshaftpflichtversicherung des Therapeuten prüft den Schadenersatzanspruch und kommt zu dem Schluss, dass dieser unrechtmäßig ist. Die Versicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung und wehrt den unberechtigten Anspruch ab. - Schlüsselverlust:
Eine Psychotherapeutin verliert ihren Praxisschlüssel. Leider muss daraufhin die gesamte Schließanlage im Bürogebäude ausgetauscht werden. Die Berufshaftpflichtversicherung kommt für den Schaden auf. - Mietsachschaden:
Beim Einzug in die Praxis beschädigt ein Psychotherapeut einen antiken Türrahmen. Dieser muss daraufhin aufwendig repariert werden. Die Versicherung übernimmt die Kosten.