Unterschiede Krankengeld und Krankentagegeld
Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall können Sie als freiberufliche:r Psychotherapeut:in Ihren finanziellen Bedarf mit dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Krankentagegeldversicherung decken. Auch eine Kombination aus beiden Absicherungen ist möglich. Doch welche Vor- und Nachteile haben die unterschiedlichen Absicherungen und welche ist die Richtige für Sie?
Zwei Begrifflichkeiten, die leicht verwechselt werden: Krankengeld und Krankentagegeld. Das Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) gezahlt, das Krankentagegeld von einer privaten Versicherung. Nur gesetzlich Krankenversicherte können Krankengeld erhalten. Wenn Sie freiwilliges Mitglied der GKV sind, dann können Sie das Krankengeld erhalten, wenn Sie den erhöhten Beitragssatz zahlen. Wer voll privatversichert ist, bekommt kein Krankengeld und braucht deswegen unbedingt ein ausreichendes privates Krankentagegeld.
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer
Als angestellte:r Psychotherapeut:in erhalten Sie bei Krankheit in der Regel sechs Wochen lang Ihren Lohn vom Arbeitgeber weiter bezahlt. Danach bekommen Sie das Krankengeld. Sofern Sie unter der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.175 € (Stand 2024) brutto verdienen, ist das Krankengeld etwa 20 Prozent niedriger als Ihr Nettoeinkommen. Falls diese Lücke zu groß ist, um weiter Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, sollten Sie eine private Krankentagegeldversicherung abschließen. Wenn Sie mehr als 5.175 € verdienen, wird die Lücke mit steigendem Einkommen immer größer. Denn mehr als 120,75 € (Stand 2024) pro Tag Krankengeld erhalten Sie nicht, selbst wenn Sie eigentlich das Doppelte verdienen.
Sofern Sie keine sechs Wochen ohne Einkommen überbrücken können, können Sie als Alternative zu einem Wahltarif ein privates Krankentagegeld abschließen, das beispielsweise ab der dritten oder vierten Krankheitswoche einsetzt. Je kürzer der Leistungsbeginn ist, desto mehr kostet das Tagegeld allerdings.
Wenn Sie einen höheren monatlichen Gewinn als 5.175 € haben, können Sie das Krankengeld als Basis vereinbaren und durch ein privates Krankentagegeld ergänzen.
Gesetzlich versicherte Freiberufler
Als Freiberufler:in in der GKV können Sie frei wählen, ob Sie von der Krankenkasse Krankengeld erhalten wollen oder nicht. Wie ein Arbeitnehmer erhalten Sie das Krankengeld nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit. Es beträgt 70 Prozent Ihres regelmäßigen Arbeitseinkommens, maximal jedoch 120,75 €.
Falls Sie die Zeit bis zur Zahlung des Krankengelds in der siebten Krankheitswoche nicht durch Ersparnisse abdecken können, können Sie in einen Wahltarif bei einer gesetzlichen Kasse wechseln. Gegen einen Beitragszuschlag wird das Krankengeld dann bereits ab der vierten Krankheitswoche ausgezahlt.
Privat versicherte Selbstständige
Vielleicht haben Sie schon ein Krankentagegeld bei Ihrem privaten Krankenversicherer abgeschlossen. Falls nicht, können Sie das Krankentagegeld auch bei einem anderen Anbieter abschließen als bei der eigenen Krankenversicherung. Es ist durchaus sinnvoll, die Bedingungen verschiedener Angebote zu vergleichen.
Vorhandene Vorerkrankungen
Insbesondere bei einem schlechten Gesundheitszustand ist das Krankengeld eventuell die bessere Lösung, denn bei der gesetzlichen Kasse spielt Ihr Gesundheitszustand keine Rolle. Bei der privaten Krankentagegeldversicherung wird Ihre Gesundheit geprüft. Zwar bekommen Sie aufgrund des Annahmezwangs im Gruppenvertrag für Psychotherapeuten bei der DKV immer ein Angebot vom Versicherer, allerdings kann es sein, dass bestimmte Vorerkrankungen ausgeschlossen werden oder Sie einen hohen Risikozuschlag zahlen müssen.