Vergleich unserer Tarife
Vergleich: Praxisausfallversicherung vs. private Krankentagegeldversicherung
Auf dieser Seite vergleichen wir die wesentlichen Unterschiede der privaten Krankentagegeldversicherung im Gruppenvertrag für Psychotherapeut:innen der DKV und der Betriebsunterbrechungsversicherung (Praxisausfall) Suprima der Mannheimer.
Krankentagegeldversicherung | Praxisausfallversicherung | |
---|---|---|
Leistung bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall | ||
Leistung bei behördlich angeordneter Quarantäne z.B. bei Epidemien/Panedemien | ||
Kündigungsschutz | ||
Annahmezwang bei Vorerkrankungen | ||
Leistungsbeginn (Karenzzeit) | Flexibel ab dem 4. Tag | Ab dem 21. Tag |
Leistungszeitraum (Haftzeit) | unbegrenzt | Max. 12 Monate |
Vertragslaufzeit | bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres | 1 bis max. 3 Jahre, danach Verlängerung mit Kündigungsrecht |
Eintrittsalter | Bis 67 Jahre | Bis 54 Jahre |
Endalter | Über das 67. Lebensjahr hinaus | Vollendung des 67. Lebensjahres |
Absicherung des entgangenen Gewinns | ||
Absicherung der fortlaufenden Praxiskosten | ||
Leistung während der gesetzlichen Mutterschutzfristen |
Das private Krankentagegeld ist eine Personenversicherung
- Die Versicherung zahlt, sobald Sie von einem Arzt aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung krankgeschrieben werden.
- Der Leistungsbeginn (Karenzzeit) ist flexibel auch unter dem 21. Tag wählbar.
- Im Rahmen unseres Gruppenvertrages mit der DKV für das Krankentagegeld gilt der sogenannte Annahmezwang. Das heißt, dass Versicherungsschutz auch mit Vorerkrankungen möglich ist.
- Über den Vertrag können neben dem Gewinn auch die fortlaufenden Praxiskosten abgesichert werden.
- Eine Krankentagegeldversicherung würde in dem Fall einer Praxisschließung wegen Seuchengefahr nicht leisten. Hier bietet die Praxisausfallversicherung einen kleinen Vorteil gegenüber der Krankentagegeldversicherung.
- Die Krankentagegeldversicherung leistet während der gesetzlichen Mutterschutzfristen.
Die Praxisausfallversicherung ist eine Schadensversicherung
- Die Versicherung zahlt, sobald Sie von einem Arzt aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung krankgeschrieben werden.
- Der Leistungsbeginn (Karenzzeit) ist flexibel ab dem 21. Tag wählbar
- Die Versicherung zahlt, sobald Sie von einem Arzt krankgeschrieben werden.
- Die Betriebskostenversicherung sieht ebenfalls Karenztage vor.
- Über den Vertrag können neben dem Gewinn auch die fortlaufenden Praxiskosten abgesichert werden.
- Wenn die Praxis durch behördliche Anordnung oder aufgrund von Seuchengefahr geschlossen wird, zahlt die Praxisausfallversicherung.
- Die Praxisausfallversicherung leistet nicht während der gesetzlichen Mutterschutzfristen.
Das Krankentagegeld der DKV bietet Kündigungsschutzgarantie
- Die private Krankentagegeldversicherung kann nicht vonseiten des Versicherers gekündigt werden
- Die DKV verzichtet auf das Kündigungsrecht auch in den ersten drei Jahren.
- Selbst bei mehreren Erkrankungen kann Ihnen nicht gekündigt werden.
- Auch im Schadensfall kann die DKV nicht kündigen. Dies gilt übrigens für die gesamte Laufzeit.
- Das Krankentagegeld wird zeitlich unbegrenzt gezahlt. Die Leistung entfällt erst, wenn Berufsunfähigkeit eingetreten ist.
- Eine Krankentagegeldversicherung sieht keine feste Laufzeit vor.
Praxisausfallversicherung kann im Leistungsfall kündigen
- Die Mannheimer verzichtet auf ihr Sonderkündigungsrecht im Schadenfall.
- Der Versicherer könnte Ihnen aber mit Ablauf der Vertragslaufzeit ordentlich kündigen.
- Man muss davon ausgehen, dass bei wiederholter Zahlung aufgrund von Krankheit der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch macht.
- Es gibt eine sogenannte Haftzeit (Maximaler Leistungszeitraum)
- Feste Vertragslaufzeit von oft nur einem Jahr.